die technischen fakten

In Bayern ist zwar die Erdverkabelung von 380 KV-Gleichstromtrassen (HGÜ), aber NICHT die von 380 KV-Wechselstromtrassen vorgesehen. Dies Erdverkabelung von 380 kV-Wechselstromtrassen ist abschnitts- und testweise bislang vom Bundesrat nur außerhalb Bayerns im Rahmen von Pilotprojekten beschlossen. Unsere innerdörfliche 220 KV-Stromleitung (P53) transportiert Wechselstrom. Dies könnte sich durch Initiativen der bayerischen Landesregierung beim Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier nun doch noch ändern, in dem eine weitere Pilotstrecke nun auch für Bayern nachträglich beschlossen werden könnte.  Dies stellte der Bundeswirtschaftsminister bereits im November 2018 bei einer Dialogveranstaltung im Bundeswirtschaftsministerium in Berlin den beiden Vertretern der BI-Allianz P53 in Aussicht. 

Die Aufrüstung unserer 220 KV-Leitung (P53) auf 380 KV wurde im Netzentwicklungsplan 2014 (NEP) von der Bundesnetzagentur als notwendig identifiziert und bestätigt. Die elektrische Leistung erhöht sich lt. Übertragungsnetzbetreiber TenneT um den Faktor 10,36. Dies führt wiederum zur einer Versechsfachung der Stromstärke. Pro Stromkreis sollen 4.000 Ampere transportiert werden. Ein Strommast führt 2 Stromkreise. Der Stromstärkenzuwachs um den Faktor 6,6 führt zu einer deutlichen Erhöhung der gesundheitlich maßgeblichen Magnetflussdichte.

Die im März 2016 vom Bayerischen Staatsministerium für Finanzen, Entwicklung und Heimat medienwirksam in Szene gesetzte 400/200m-Abstandsregelung für Höchstspannungsleitungen (≥ 220 KV) ist als Planungsgrundsatz (= Soll-Vorschrift) seit dem 01.03.2018 in kraft. Demnach sollen 400m im Innenbereich und 200 m außerhalb des Gemeindegebietes zwischen Höchstspannungsleitung und Wohngebiet eingehalten werden.

Auch bei einer Erdverkabelung muss zwingend ein Mindestabstand eingehalten, wenngleich dieser mit 100m deutlich niedriger ausfällt, als bei einer Freileitung. Die elektromagnetische Strahlung dirket über dem Erdkabel ist jedoch gut doppelt so hoch wie direkt unterhalb der Freileitung. Die Strahlung nimmt beim Erdkabel jedoch seitlich deutlich schneller ab.

Der Bund Naturschutz empfiehlt aus medizinischen Gründen sogar 600m Mindestabstand zwischen Höchstspannungsfreileitungen und Wohnbevölkerung und 150m Mindestabstand bei Erdverkabelung.

Eine schriftliche Empfehlung des Bundesamtes für Strahlenschutz aus dem Jahr 2016 an die Bundesnetzagentur bestätigt den LEP-Mindestabstand von 400m zur Wohnbevölkerung. 

TenneT plant bislang die Aufrüstung unserer 220 KV-Leitung auf 380 KV je nach Trassenkonzept mit zwischen 55 und 65 m bzw. bis zu 75 m hohen Masten (Lorenzkirche = 81m) innerhalb des bestehenden Trassenverlaufes. Zum Vergleich: Die aktuellen Masthöhen der 110 kV-Leitung des Bayernwerkes zwischen Postbauer-Heng und Ezelsdorf betragen zwischen 30-35 m.

Innerhalb bestehender Trasse bedeutet lt. TenneTs Gesamtprojektleiter Dr. Peter Volkholz, dabei 1 km links und 1 km rechts der aktuellen Trassenführung.  Bei dem nun angewandten Untersuchungsraum der Voranalyse wurde ein Korridor von 2 km links und rechts der bestehenden Leitung unterstellt, wenngleich von diesem im Fall Schwabach sogar auf rund 8 km ausgedehnt wurde. Alle Planungen jenseits dieses Trassenkorridors ziehen unweigerlich ein Raumverordnungsverfahren nach sich. Erst wenn die neue Stromleitung ihre Funktionstüchtigkeit erlangt hat, wird die alte Stromleitung abgebaut. 

Der Bund Naturschutz Nürnberg berechnete die zusätzlich benötigte gerodete Waldfläche im Reichswald bei der parallelen Errichtung der neuen P53-Wechselstromleitung mit 135 ha, das entspricht 164 Fußballfeldern im FiFa-Format (110 m x 75 m).

Bei den 75 m hohen Masten gibt es bei TenneT Gedankenspiele eine der beiden 110 kV-Leitungen zusätzlich zu der 380 kV-Leitung auf den Mast "mitzunehmen". Die Vor- und potentielle langfristige Nachteile einer solchen Variante müssen jedoch erst noch beidseitig sehr sorgfältig gegeneinander abgewogen werden. Anderenorts diente das "Mitnehmen" einer 110 kV-Leitung auf einen 380 kV-Mast als von der Raumordnungsbehörde geduldete Ausnahmebegründung zur Unterwanderung des 400m-Abstandes zur Wohnbevölkerung.

In anderen Bundesländern (z.B. Niedersachsen) werden bei zur Wohnbevölkerung kritischen Stromtrassenverläufen auch deren Fixpunkte jn Form der Umspannwerke planerisch zur Disposition gestellt, wenn sich daraus intelligentere wohnbevölkerungsschonendere Verläufe erzielen lassen. 

Waldüberspannung ist ein bereits in anderen Bundesländern (z.B. Hessen) angewandtes Verfahren um zur Wohnbevölkerung ausreichende Schutzabstände einzuhalten. Erfahren Sie Details über Waldüberspannung von Bannwäldern und Vogelschutzgebieten in dem eingeblendeten Video.