Ezelsdorf, wie auch andere Dörfer der Region im Nürnberger Land und der Oberpfalz, sind unmittelbar von der Aufrüstung einer bestehenden 220 KV-Leitung auf 380 KV betroffen. Diese Freileitung führt als P53 in mehreren Dörfern unmittelbar durch Wohngebiete. Man muss hierzu wissen, dass in den genannten Gebieten zudem zwei weitere 110 KV-Leitungen jeweils am Ortsrand ebenfalls in relativer Nähe zur Wohnbebauung verlaufen.
Aus landesentwicklungsspezifischer Hinsicht ist es nicht nachvollziehbar, weshalb gerade der dichtbesiedelte Osten von Nürnberg im Rahmen neuer Trassenplanungen keine Erleichterung erfährt.
Um Missverständnissen entgegenzutreten stellen wir hiermit fest, dass uns sehr wohl an einer nachhaltigen Energiewende gelegen ist und wir nicht kategorisch singuläre Anpassungen der Netzübertragungsinfrastruktur in Frage stellen. Wir gehen jedoch kritisch mit der damit einhergehenden Umsetzungsplanung um.
Wir sind von der Richtigkeit einer die Grundrechte der Bürger schützenden Abstandsregelung überzeugt. Diese Überzeugung fußt auf den folgenden Aussagen:
Wir Bürger Bayerns, die der aktuellen und nachfolgenden Generation, erwarten somit die ernst gemeinte Fürsorge und staatliche Rücksichtnahme auf Gesundheits- und Vermögensschäden, die durch geplante Maßnahmen in die energiewirtschaftliche Infrastruktur verursacht werden.
Sicherlich (oder hoffentlich) können wir davon ausgehen, dass für alle bayerischen Bürger dieselben Abstandsregelungen gelten, jedoch mussten wir der Presse sog. „Ausnahmeregelungen“ entnehmen für die Fälle „[…] bei denen es halt‘ nicht anders geht.“
Diese pragmatische, jedoch auch weiche Formulierung der „Ausnahmeregelung“ ermöglicht somit für den Trassenplaner (und lokale Politiker) sehr große Interpretationsspielräume – zu Lasten der betroffenen Bürger.
Eine andere Sichtweise steht auch nicht im Einklang mit der staatlichen Fürsorgepflicht (Grundgesetz (Art. 2, Absatz II, Satz 1 GG) und dem allgemeinen Gleichheitssatz (Artikel 3, Abs. 1 GG).
Artikel 2 wurde von den Vätern des Grundgesetzes als Willkürbremse staatlichen Handelns in das Grundgesetz aufgenommen, während Artikel 3 die Gleichbehandlung vor dem Gesetz regelt. Somit müssen gleiche Sachverhalte auch von Rechts wegen gleich behandelt werden. „Es gibt keine Gleichheit im Unrecht“ - dieser „ewige“ Grundsatz der Rechtsprechung lässt im Umkehrschluss noch viel weniger die Ungleichheit im Recht zu. „Es darf keine Ungleichheit im Recht geben.“
In anderen Bundesländern (z.B. Niedersachsen) wird die Abstandsregelung konsequent durchgesetzt - ohne Ausnahmen. In diskussionswürdigen Fällen wird stets die bürgerfreundliche Variante gewählt und technologische Optionen bzw. alternative Trassenverläufe müssen seitens des Netzbetreibers gewählt werden. Wenn es in anderen Bundesländern durchsetzbar ist, wieviel mehr sollte es dann gerade in Bayern möglich sein?
Die politische Argumentation für einen bürgernahen Lösungsansatz des beschleunigten Netzausbaus wurde sogar mit dem folgenden Bundesratsbeschluss Nr. 595/15 vom 18.12.2015 bereits bundesweit publiziert:
„Der Bundesrat betont jedoch die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen in diesem Bereich und fordert die Bundesregierung auf, die Möglichkeit der Teilerdverkabelung im Drehstromnetz unter der Voraussetzung der Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Betriebs des Übertragungsnetzes auszudehnen. Die Beschleunigung des Netzausbaus hängt ganz wesentlich davon ab, dass auch die technische Option der Teilerdverkabelung genutzt werden kann, um Trassenkonflikte zu lösen. Die Liste der in der Anlage des Bundesbedarfsplangesetzes als Pilotprojekte gekennzeichneten Vorhaben sollte daher nicht als abschließend angesehen werden.“
Wir sagen hiermit nicht, dass die Teilerdverkabelung für das Drehstromnetz die alleinige Lösung darstellt – es kann aber eine Option unter anderen sein. Alternativ muss man sich ggfs. verstärkt von dem Gedanken leiten lassen, dass zwecks Einhaltung der neuen Abstandsregelung die bisherigen Trassenverläufe im größeren Maßstab entlang anderer bereits existierenden Infrastrukturtrassen (z.B. Autobahntrassen) „umgeleitet“ werden. In anderen Bundesländern werden sogar Umspannwerke verlegt, wenn das die Durchsetzung der Abstandsregel erfordert.
Bei einer Leitungsaufrüstung von 220 KV auf 380 KV müssen ohnehin auch die Umspannwerke entsprechend aufgerüstet werden, so dass in diesem Zuge auch die räumliche Verlagerung des Umspannwerkes als realisierbare Option in Erwägung gezogen wird (z.B. in Niedersachsen).
Wir verfolgen sehr aufmerksam die Diskussion zwischen Trassenplanern und Bürgerinitiativen. Unser Glaube an die „Fachexperten, die schon wissen, was sie tun …“ ist uns inzwischen verloren gegangen, da die faktischen Hürden der Zielerreichung vielmehr politischer und weniger technischer Natur sind.
Wir vertreten die Ansicht, dass die Bürger ihre eigene Region am besten kennen. Wir sind davon überzeugt, dass konstruktive Resultate lediglich in einer Atmosphäre der gegenseitigen Wertschätzung auf Augenhöhe zwischen entsandten kompetenten Vertretern der Bürgerinitiativen, Landespolitikern und dem konkreten Trassenplaner zu erzielen sind.
Wir appellieren an die politische Vernunft der Landespolitiker den wahlberechtigten Bürger bereits im Frühstadium jeglicher Planung ehrlich und verbindlich einzubinden.
Der Souverän möchte nicht nur über Entscheidungen abstimmen, er möchte auch an deren vorbereitenden Entstehung mitwirken. Anderenfalls stellt sich das Gefühl der Ohnmacht und des Ausgeliefertseins ein, was die Konsensfindung erschwert und die Umsetzung letztlich nur unnötig mit hohen Reibungsverlusten (z.B. wie bei Stuttgart 21, G20 in Hamburg u.a.) sowie zeit- und kostenintensiven juristischen Auseinandersetzungen verlängert.
Der Zeitpunkt ist günstig, um unserem Anliegen Nachdruck zu verleihen. Die bisher gewählte Strategie des Übertragungsnetzbetreibers TenneT, die Bürger zu informieren und „konstruktiv“ einzubinden, ist in der Vergangenheit nicht aufgegangen.
Auf Basis der von Ministerpräsident Dr. Markus Söder initiierten uns seit März 2018 in Kraft gesetzten Mindestabstandsregelung zwischen Wohnbevölkerung und Höchstspannungsleitungen erhalten beide Seiten nun das bisher fehlende, jedoch notwendige Rüstzeug, um sachlich Argumente auszutauschen.
Wir fordern von der Politik, dass TenneT nicht nur sein Tun vorzeitig, verständlich und offen darlegt, sondern von Anfang an unter der ehrlichen, vorbehaltlosen und neutralen politischen Moderation der betroffenen Landesministerien gemeinsam mit den Bürgern Lösungsalternativen erarbeitet.
Für die Organisation eines solchen Prozesses sollte man gerade auch in Bayern Wege und Möglichkeiten finden, wenn dies auch in anderen Bundesländern gelungen ist.
Wir sind uns bewusst, dass es wie in vielen anderen Lebensbereichen auch, keine einfachen Lösungen gibt. Wenn es so einfach wäre, bräuchte man auch keine kompetenten sowie kommunikations- und moderationsstarken Landespolitiker. Noch haben wir die Hoffnung, dass die Landespolitik zu ihrem Souverän, dem Bürger, ohne Vorbehalte steht um kooperativ mit ihm gemeinsam Lösungen zu erarbeiten.
Abschließend wollen wir unsere Erwartungshaltung an die Landespolitik wie folgt zusammenfassen:
Bürgerinitiative Ezelsdorf unter Strom, 90559 Burgthann
E-Mail: info@bi-ezelsdorf.org
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