die bi-allianz p53

Die BI Ezelsdorf ist mit der BI Postbauer-Heng und BI Schwarzenbruck Gründungsmitglied der BI-Allianz P53. Die BI-Allianz ist inzwischen auf die folgenden  16 Bürgerinitiativen, Bürgervereinen und Interessengemeinschaften angewachsen(Aufzählung entlang der Jura-Wechselstromleitung P53): BI Raitersaich/Clarsbach, BI Wolkersdorf/Schwabach, BV Katzwang, Verein zum Schutz des Rednitztals e.V., BI Rednitztal/Limbach, BV Kornburg, IG Schwanstetten, IG Wendelstein, BI Schwarzenbruck, BI Winkelhaid, BI Schwarzenbach, BI Ezelsdorf, BI Berg, BI Postbauer-Heng, BI Ellmannsdorf-Hofen sowie BI Dietfurt a. d. Altmühl.

Die BI-Allianz identifiziert sich mit einem ökologischen dezentralen Energieerzeugungsansatz und steht kritisch einem überdimensionierten Netzausbau mit zusätzlichen Gleichstromtrassen (z.B. Süd-Ost-Link) und der Aufrüstung bestehender Höchstspannungstrassen auf 380 kV gegenüber, solange deren Bedarf und Ökostromtransport nicht zweifelsfrei

nachgewiesen wurde. 

Nichtsdestotrotz ist die Aufrüstung der P53-Wechselstromleitung von 220 kV auf 380 kV Gegenstand des aktuell gültigen Netzentwicklungsplanes 2030 (2019),  2. Entwurf und wurde bereits im NEP 2014 von der Bundesnetzagentur als notwendig identifiziert und bestätigt.

Im Kontext des vom Übertragungsnetzbetreiber von Ende 2019 auf das 4. Quartal 2020 verschobenen Termins für die Übergabe der Antragsunterlagen für das Raumordnungsverfahren fokussieren wir uns auf das „Wie“ einer vernünftigen Trassenverlaufsführung der Juraleitung P53. Gleichwohl fordern wir, dass der Bayerische Landtag den Bedarf der Juraleitung von unabhängiger wissenschaftlicher Seite überprüfen lässt. Warum? Da es inzwischen zahlreiche wissenschaftliche Hinweise gibt, dass der derzeit geplante Netzausbau überdimensioniert geplant wurde. Da es sich um eine rein bayerische Leitung handelt, fordern wir von unseren Landtagsabgeordneten, dass sie sich mit Verweis auf "Bundesrecht bricht Landesrecht" nicht wegducken, sondern diesen das Landschaftsbild nachhaltig verändernden Eingriff mit eindeutigen Belegen des Bedarfs zweifelsfrei belegen lassen.

Hinzu kommt, dass die aktuelle P53 (220 kV) in mehreren Ortschaften das Gemeindegebiet im Ortsinneren zerschneidet. Diese

Ortsteilung kann nur bei Aufrüstung auf 380 kV und damit verbundener Verlaufsänderung zu Gunsten der aktuell betroffenen Wohnbevölkerung überwunden werden. 

Fluch und Segen der P53-Aufrüstung liegen also sehr nah beieinander und erfordern eine intelligente, überregionale und ganzheitliche Trassenplanung, die nicht zu neuen Ungerechtigkeiten für bislang nicht betroffene Anwohner führt.

In allen bisherigen Treffen zwischen TenneT und der BI-Allianz P53 beteuerte TenneT die grundsätzliche Einhaltung der 400/200 m-Abstandsregelung, verweist aber stets auf die Notwendigkeit geländeverlaufsabhängiger Ausnahmen. Wir stemmen uns vehement gegen die Verwässerung der 400m-Abstandsregelung durch Ausnahmetatbestände einer angeblich "alternativlosen" Trassenplanung. Wir vertreten die Ansicht, dass im Zweifel der Planungshorizont erweitert werden muss, um allen Anwohnern stets den gleichen Sicherheitsabstand für Gesundheit und Immobilienwert zu gewährleisten. Gleiches Recht für alle - keine Ausnahmen gegen den Willen der Betroffenen.  

Wir fordern eine mit dem Völkerrecht (Aarhus-Konvention) kompatiblen verbindlichen Organisationsform zur effizienten und effektiven Beteiligung der Bürgerinitiativen, interessierten Bürgern, Umweltschutzbeauftragten von Behörden und Verbänden sowie "bevollmächtigten" Gemeinderatsvertretern an der Trassenverlaufsplanung. 

Die Allianz zieht generell eine regional-prinzipielle Trassenplanung einer lediglich lokal-graduellen Trassenoptimierung vor. Es wäre gegenüber der Bürgerschaft unanständig die bei der Trassenplanung  durchaus existierenden Ermessensspielräume zu Gunsten der Wohnbevölkerung ohne Not durch Ausnahmeregeln wieder einzuschränken. Wir fordern die extra geschaffenen Möglichkeitsräume auch anzuwenden und nicht nur auf dem Papier stehen zu lassen.  Ausnahmeregelungen ohne die Zustimmung betroffener Anwohner werden somit aufgrund großräumig zu erwartender Grundstücksentwertung, eingeschränkter Ortsentwicklung, aber vor allem aus Gründen der eigentlich vom Gesetzgeber zu verantwortenden Gesundheitsvorsorge kategorisch abgelehnt.  

Aus wissenschaftlichen Studien gibt es Hinweise auf statistische Zusammenhänge zwischen bestimmten Krankheitsbildern und elektromagnetischen Feldern unterhalb der Grenzwerte. Vgl. Bundesamt für Strahlenschutz: Strahlenschutz beim Ausbau der Stromnetze, Salzgitter 2015, S. 10.