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01.03.2018: Begründung der geänderten Festlegung des LEP
LEP_Begruendung_der_geaenderten_Festlegu
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01.03.2018: Inkraft getretene zusammenfassende Begründung (LEP)
LEP_Zusammenfassende Begründung_2018-03-
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01.03.2018: Inkraft getretene finale Version der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP) Bayern
Der Ministerrat hat am 20.02.2018 die LEP-Teilfortschreibung zu den Themen Zentrale Orte, Raum mit besonderem Handlungsbedarf, Anbindegebot, Einzelhandel und Höchstspannungsfreileitungen sowie zu den Themen Alpenplan und Fluglärmschutzbereiche abschließend beschlossen. Die LEP-Teilfortschreibung ist nach Veröffentlichung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) am 01.03.2018 in Kraft getreten.
LEP Forschreibung FINAL_2018-03-01.pdf
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09.11.2017: Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP) Bayerns
Der Bayerische Landtag hat am 09.11.2017 dem Entwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes Bayern (LEP) mit Maßgaben zugestimmt. Durch die Maßgaben ergeben sich noch Änderungen an der Teilfortschreibung.

Wir freuen uns, dass die Eingaben der Bürgerinitiativen berücksichtigt wurden, so dass die 400/200m-Abstandsregel zwischen Wohnbevölkerung und Höchstspannungsleitungsneubau nicht mehr nur in einem unmaßgeblichen Begründungspapier, sondern auf Seite 12 f. verbindlicher Bestandteil des Verordnungstextes wurde.
LEP_AEnderungen_LT_farbig_2017-11-09.pdf
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Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie des Bayerischen Landtages vom 01.06.2017 zur Teilfortschreibung des LEP Bayerns
Es werden darin wegweisende Änderungen zu § 1 Nr. 6.1.2 („Höchstspannungsfreileitungen“) zu Gunsten der betroffenen Bevölkerung vorgenommen. Die Formulierung in der aktuellen Beschlussempfehlung ist eine deutliche Verbesserung zu der bislang auch von uns kritisierten Erstversion (siehe unsere Stellungnahme zum LEP im Downloadbereich). Der Änderungsantrag wurde am 24. Mai 2017 durch den Wirtschaftsausschuss beschlossen, derzeit erfolgt noch die Behandlung in den mitberatenden Ausschüssen. Wir begrüßen diese bürgerorientierte Beschlussfassung und fühlen uns gut mit dieser Empfehlung vertreten.
Beschlussempfehlung Wirtschaftsausschuss
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Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)
Die Beteiligungsverfahren zu den beiden LEP-Teilfortschreibungen sind abgeschlossen und ausgewertet. Die Teilfortschreibungen wurden nun zusammengeführt und vom Ministerrat am 28.03.2017 beschlossen.
Die zusammengeführte LEP-Teilfortschreibung wurde in der vom Ministerrat beschlossenen Fassung dem Bayerischen Landtag zu dessen Zustimmung übermittelt und kann hier eingesehen werden.
170328_LEP_Vorbl._Verordn._Begr__002_.pd
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